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Ordnungswidrigkeiten


Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig – eine frühzeitige Prüfung kann Geldbußen, Punkte oder weitergehende Maßnahmen verhindern.

Person in dunkler Kleidung geht an der Fassade eines historischen Gebäudes vorbei.

Im Alltag, im Straßenverkehr oder auch im Arbeitsleben gibt es eine Vielzahl bußgeldbewehrter Vorschriften, die häufig fahrlässig verletzt werden, aber streng geahndet werden. Dabei sind die Bußgeldbescheide häufig inhaltlich oder rechtlich falsch. In diesem Fall lohnt sich ein Einspruch, um den Bescheid gerichtlich überprüfen zu lassen.  

Um eine effektive und erfolgreiche Verteidigung zu führen, sind dabei vertiefte Rechtskenntnis und ein besonderes Verständnis von Umwelt und Technik notwendig. Außerdem ist eine frühe Verteidigung schon beim ersten Schreiben der Behörde empfehlenswert, da neben Bußgeldern häufig weitere Konsequenzen, wie Berufsverbote, Punkte in Flensburg oder Führerscheinmaßnahmen drohen.

Egal, ob Blitzer, rote Ampel, Handy am Steuer, die fehlerhafte Anmeldung von Arbeitnehmern, Fehler bei der Zahlung von Sozialbeiträgen oder eine fehlerhafte Tierhaltung, die Kanzlei Schwarz ist auf alle Arten von Bußgeldverfahren spezialisiert und zeichnet sich hier durch jahrelange erfolgreiche Tätigkeit und reiche Erfahrung aus.

Ablauf

Ordnungswidrigkeiten wirken auf den ersten Blick oft harmlos, können jedoch erhebliche rechtliche und persönliche Folgen haben. Ein klarer Ablauf schafft Orientierung und hilft, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen.

  • Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung

    Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid und schildern uns den Sachverhalt. Wir prüfen den Vorwurf, mögliche Fehler und ob ein Einspruch sinnvoll ist.

  • Prüfung des Bußgeldbescheids

    Wir analysieren den Bescheid auf formelle und inhaltliche Mängel, prüfen Fristen und die rechtliche Grundlage der Sanktion.

  • Entscheidung über Einspruch & Strategie

    Gemeinsam entscheiden wir, ob und in welcher Form Einspruch eingelegt wird. Ziel ist es, Bußgelder zu reduzieren, Punkte zu vermeiden oder weitergehende Maßnahmen abzuwenden.

  • Vertretung gegenüber Behörden & Gericht

    Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Behörde, führen das Einspruchsverfahren und vertreten Sie – falls erforderlich – auch im gerichtlichen Verfahren.

  • Abschluss & Ergebnis

    Ob Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Sanktionenen oder Freispruch – wir begleiten Sie bis zum Abschluss und setzen uns für das bestmögliche Ergebnis ein.

Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über typische rechtliche Fragestellungen.

Sollte Ihr Anliegen darüber hinausgehen, beraten wir Sie selbstverständlich persönlich und individuell.

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Gesetzesverstoß, der nicht als Straftat gilt, aber mit einem Bußgeld, Punkten, Fahrverboten oder weiteren Nebenfolgen geahndet werden kann.

In vielen Fällen ja. Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft – etwa wegen formeller Mängel, fehlerhafter Messungen oder unklarer Beweislage. Eine rechtliche Prüfung kann sich daher lohnen.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zu machen und rechtlichen Rat einzuholen.

Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Bescheid erneut. Das Verfahren kann eingestellt werden oder – falls keine Einigung erfolgt – an das Gericht abgegeben werden. Über das gesamte Verfahren hinweg vertreten wir Sie gerne und veranlassen alles Notwendige..