Strafrecht
Das Strafrecht regelt, welche Handlungen strafbar sind und welche Konsequenzen bei einem Verstoß drohen.

Für Betroffene bedeutet ein strafrechtliches Verfahren häufig eine enorme Belastung: Unsicherheit, Angst vor Konsequenzen und die Sorge um den eigenen Ruf spielen eine große Rolle. Gerade deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend. Schon im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt, die den gesamten Verlauf beeinflussen können.
Ein erfahrener Strafverteidiger schützt Ihre Rechte, verhindert unnötige Risiken und sorgt dafür, dass Sie nicht unbedacht Aussagen treffen oder Handlungen veranlassen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
Ablauf
Viele Mandanten wissen zu Beginn nicht, was in einem Strafverfahren auf sie zukommt. Ein transparenter Überblick schafft Klarheit und Vertrauen. Der typische Ablauf einer Strafverteidigung gliedert sich in mehrere Schritte:
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Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Sie schildern uns den Vorfall – telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir prüfen, welche Maßnahmen sofort notwendig sind und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Situation.
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Akteneinsicht durch die Kanzlei
Nach Mandatserteilung beantragen wir die Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was den Ermittlungsbehörden tatsächlich vorliegt, kann eine fundierte Verteidigung erfolgen.
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Analyse der Vorwürfe
Wir prüfen die Beweismittel, Zeugenaussagen, Gutachten und den genauen rechtlichen Vorwurf.
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Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Auf Basis der Aktenlage und Ihrer persönlichen Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
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Kommunikation mit Behörden & Staatsanwaltschaft
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie. Dazu gehören der Austausch mit der Polizei sowie Stellungnahmen, Anträge und Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie werden regelmäßig über alle Entwicklungen informiert und können sich darauf verlassen, dass Ihre Interessen konsequent vertreten werden.
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Vertretung im Ermittlungs- oder Hauptverfahren
Ob Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Hauptverhandlung – wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite. In der Gerichtsverhandlung setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck durch und arbeiten darauf hin, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Julian Schwarz
Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über typische rechtliche Fragestellungen.
Sollte Ihr Anliegen darüber hinausgehen, beraten wir Sie selbstverständlich persönlich und individuell.
Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die Sie bereits erhalten haben, z. B. Vorladungen, Anhörungsbögen, Strafbefehle oder Schriftverkehr mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auch eigene Notizen zum Sachverhalt können hilfreich sein. Sollten Unterlagen noch fehlen, ist das kein Problem – wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.
Nach der Mandatserteilung übernehmen wir umgehend Ihre Vertretung. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ab diesem Zeitpunkt führen wir die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und halten Sie regelmäßig über den Stand des Verfahrens informiert.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens. In der Regel informieren wir Sie bereits im Erstgespräch transparent über die zu erwartenden Gebühren. Je nach Fall kommen gesetzliche Gebühren oder individuelle Honorarvereinbarungen in Betracht.
Ja. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gerichten. Eine persönliche Anwesenheit in der Kanzlei ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Ja, ausdrücklich. Wir begrüßen die digitale Übermittlung von Unterlagen per E-Mail oder über sichere Übertragungswege. So können wir Ihren Fall schnell prüfen und zügig reagieren – insbesondere bei laufenden Fristen.