1. Was ist die MPU?
  2. Wann wird eine MPU angeordnet?
  3. Was ist im Zusammenhang mit der MPU zu beachten?
  4.  Kann ich gegen eine MPU-Anordnung vorgehen?

Was ist die MPU?

MPU steht für Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, umgangssprachlich wird sie auch als Idiotentest bezeichnet.

Die MPU selbst besteht aus drei Teilen.

Der erste Teil ist eine medizinische Untersuchung, wo die Gesundheit des Betroffenen untersucht wird. Insbesondere soll hierbei aufgeklärt werden, ob der Betroffene körperlich in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen. Überprüft wird etwa, ob der Betroffene genug sehen und hören kann.

Der zweite Teil ist ein Reaktionstest, wo überprüft werden soll, ob der Betroffene sich verkehrsgerecht verhalten kann. So wird getestet, ob der Betroffene schnell genug auf wechselnde Situationen reagieren kann und damit den Herausforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist.

Der letzte Bestandteil ist die größte Herausforderung: das verkehrspsychologische Gespräch.

Hierbei wird in einem ungefähr einstündigen Gespräch mit einem Verkehrspsychologen das (mutmaßliche) Fehlverhalten im Straßenverkehrs besprochen, das Anlass für die MPU gewesen ist. Hierbei soll nicht nur der eigentliche Anlass für die MPU aufgearbeitet werden, sondern der Betroffene soll zeigen, dass er sich mit seinem eigenen Verhalten auseinandergesetzt und sich gebessert hat. Auch allgemeine Gewohnheiten, Lebensumstände und Beziehung spielen in diesem Gespräch eine zentrale Rolle. Die Begutachtung hängt immer individuell vom einzelnen Betroffenen ab und ergibt sich aus dem fließenden Gespräch. Hierdurch ist die Wahrscheinlichkeit möglicher Fehler, falschen Verhaltens oder ungünstiger Antworten extrem hoch und viele MPU-Gutachten scheitern an diesem Gespräch.

Wir empfehlen daher, sich von uns bereits vor der MPU umfassend beraten zu lassen, um eine möglichst hohe Erfolgschance zu haben. Weiter empfehlen wir einen sogenannten MPU-Vorbereitungskurs, in dem der Kursteilnehmer durch einen geschulten Fahrerlehrer oder Verkehrspsychologen auf die eigentliche MPU vorbereitet wird.

Je nach Einzelfall, kann für die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU auch die Durchführung eines Alkohol- oder Drogenabstinenzprogramms notwendig sein. Diese Programme können unterschiedlich durchgeführt werden und unterschiedlich lang dauern. Auch hier empfehlen wir, sich von uns bereits vorab hierzu beraten zu lassen.  

Wann wird eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn dem Straßenverkehrsamt Umstände bekannt werden, die Zweifel an der charakterlichen Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lassen. Kurz: das Straßenverkehrsamt glaubt, der Betroffene sollte keine Fahrerlaubnis mehr haben.

Anlässe können Verkehrsstraftaten, das Erreichen von acht Punkten oder mehr in Flensburg oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen- oder Gewaltdelikten sein.

In einigen Fällen ist das Straßenverkehrsamt verpflichtet, eine MPU anzuordnen. Zum Beispiel, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg entzogen wurde und dann die Wiedererteilung des Führerscheins beantragt wird.

In den allermeisten Fällen wird dem Straßenverkehrsamt ein Entscheidungsspielraum eingeräumt. Dabei soll das Amt von sich aus alle Umstände in seine Entscheidung einbeziehen, die für den einzelnen Betroffenen eine Rolle spielen. Dies können bekannte Straftaten, bekannte Bußgeldverfahren, eine bekannter Drogenkonsum, aber auch der eigene Beruf, die familiäre Situation oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sein.

Da oft nicht unmittelbar klar ist, welcher Fall gegeben ist und das Straßenverkehrsamt in der Regel keine Kenntnis von allen Umständen hat, sondern nur nach Aktenlage entscheidet, ist eine anwaltliche Vertretung notwendig. So kann auf den Gang des weiteren Verfahrens und die MPU-Anordnung selbst oft noch Einfluss genommen werden.

Was ist im Zusammenhang mit der MPU zu beachten?

Im Rahmen des MPU-Verfahrens werden verschiedene Fristen gesetzt, die stets zu beachten und teilweise unbedingt einzuhalten sind.

Wird die MPU zunächst nur angedroht, wird eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Um die Behörde von einer Anordnung der MPU abzubringen, empfiehlt es sich bereits in diesem Verfahrensabschnitt unmittelbar einen Anwalt aufzusuchen und zur Androhung des Straßenverkehrsamts Stellung nehmen zu lassen.

Ist die MPU bereits angeordnet worden, sind regelmäßig zwei Fristen unbedingt zu beachten.

Die erste Frist ist häufig sehr kurz. Innerhalb von wenigen Tagen, soll der Betroffene dem Straßenverkehrsamt mitteilen, ob er die MPU durchführen wird und wo er diese absolvieren möchte.

Die zweite Frist beträgt meist einige Wochen und ist die Frist für die eigentliche Vorlage des fertigen MPU-Gutachtens beim Straßenverkehrsamt.

Wird nur eine der Fristen versäumt, droht der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis.

Zuletzt kann gegen die MPU-Anordnung klageweise vorgegangen werden. Hierfür läuft eine Frist von einem Monat.

In jedem Fall ist eine sofortige anwaltliche Beratung nach Erhalt des Briefes Pflicht, um nicht durch Säumnis eigene Rechte oder sogar die Fahrerlaubnis selbst einzubüßen.

 
Kann ich gegen eine MPU-Anordnung vorgehen?

In vielen Fällen kann gegen eine MPU vorgegangen werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen, wann eine MPU angeordnet werden kann werden vom Gesetz vorgegeben. Häufig wird eine MPU angedroht oder angeordnet, obwohl diese Voraussetzungen nicht vorliegen oder dem Straßenverkehrsamt überhaupt nicht alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind.

Sollte die MPU zunächst nur angedroht worden sein, kann mit der Hilfe eines Anwalts die eigentliche MPU-Anordnung oft verhindert werden.

Sollte die MPU zu Unrecht angeordnet worden sein, ist der Führerschein häufig unmittelbar in Gefahr und es kann nur noch mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die MPU oder den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis vorgegangen werden. Hierbei sollte sich der Betroffene unbedingt anwaltlich beraten und vertreten lassen, da sonst die Niederlage im Prozess droht. Gerne prüfen wir Ihren Fall individuell und erarbeiten für Sie die beste Strategie.