Der Bußgeldbescheid

Person im Anzug macht handschriftliche Notizen in einem Notizbuch.
  1. 1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
  2. 2. Das Bußgeldverfahren
  3. 3. Wie gehe ich gegen einen Bußgeldbeschid vor?
  4. 4. Checkliste „Wie verhalte ich mich im Bußgeldverfahren?“

1. Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein sogenannter Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG und wird von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde erlassen. Das können unter anderem die Gemeinde, der Kreis, die Polizei oder auch das Ordnungsamt sein.

Durch den Bußgeldbescheid regelt die Behörde, welche Buße sie einem Betroffenen für einen bestimmten Verstoß, etwa einen Straßenverkehrsverstoß, auferlegen möchte. Damit macht die Behörde dem Betroffenen unmittelbar einen Vorwurf, für den er büßen soll. Wird der Bußgeldbescheid rechtskräfitg, so hat der Betroffene die von der Behörde benannte Buße abzuleisten, unabhängig davon, ob er selbst für eine Verfehlung verantwortlich war oder der Bescheid formell und rechtlich korrekt ist. Selbst wenn die Behörde den Vorwurf überhaupt nicht beweisen könnte, regelmäßig werden aber Beweismittel im Bescheid angegeben, müsste der Betroffene die Buße nach Rechtskraft umsetzen, da das Gesetz selbst falsche Bescheide als korrekt behandelt, wenn diese rechtskräftig geworden sind.

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids ist daher immer umgehend ein Anwalt zu Rate zu ziehen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

2. Das Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte auf. Ansprechpartner können in unterschiedlichen Absschnitten unterschiedliche Behörden oder Stellen sein.

Zunächst wird das Verfahren von der Ordnungsbehörde geführt.


Begeht ein Betroffener etwa einen Verkehrsverstoß, werden durch die Ordnungsbehörde Ermittlungen zur Person des Betroffenen und allen Umständen der Tat durchgeführt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird häufig ein Zeugenfragebogen verschickt, etwa an den Halter eines Fahrzeugs. In diesen Fällen hat die Behörde noch keinen Verdächtigen und befindet sich noch in der Aufklärung der Sache. In diesem Verfahrensstadium kann ein Anwalt bereits zu Rate gezogen, aber noch nicht förmlich in das Verfahren enigeschaltet werden. Dieses Recht steht nur Betroffenen, als Verdächtigten, zu,

Hat die Behörde eine konkrete Tat und dazu einen bestimmten Verdächtigen identifiziert, wird ein Anhörungsbogen verschickt. Ab Erhalt des Anhörungsbogens kann und sollte ein Anwalt vollumfänglich beauftragt werden, um Akteneinsicht zu nehmen, Stellungnahmen abzugeben und von Beginn an die Verteidigung zu führen.
Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass auf den Ahörungsbogen reagiert werden kann, aber nicht muss. Es ist als Betroffener eines Bußgeldverfahrens dabei ratsam zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich zu den Vorwürfen erst nach Akteneinsicht zu äußern.

Nach dem Anhörungsbogen ergeht sodann der eigentliche Bußgeldbescheid. Sobald dieser zugestellt wird, ist sofort ein Anwalt zu Rate zu ziehen, da sich der Betroffene nur innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid wehren kann. Wird diese Einspruchsfrist verpasst, tritt Rechtskraft ein (s.o.). Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Zustellungsdatum, das vom Postboten auf dem gelben Briefumschlag notiert wird.

Wir gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, besteht die Möglichkeit, gegenüber der Ordnugnsbehörde Stellung zu nehmen. Bei offensichtlichen Fehlbescheiden, wie die Behörde den Bußgeldbescheid regelmäßig zurücknehmen und das Verfahren ist beendet. Sieht die Behörde hierzu keinen Anlass, leitet sie das Verfahren über die zuständige Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zu.

Das Amtsgericht führt sodann ein Gerichtsverfahren nach den Grundsätzen des Strafverfahrens durch. Hierbei wird ein Hauptverhandlungstermin bestimmt, Zeugen vernommen, Sachverständige gehört, Beweismittel in Augenschein genommen und schließlich, soweit die Sache entscheidungsreif ist, ein Urteil gefällt.

Häufig ist dieses Gerichtsverfahren der beste, manchmal sogar erste, Zeitpunkt, in dem es sinnvoll ist, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Da die Verteidigung auf das Gerichtsverfahren ausgerichtet werden muss, muss die gesamte Verteidigungsstratgeie bereits vor dem ersten Gerichtstermin festgelegt worden sein. Der Verteidiger und der Betroffene müssen gemeinsam hierauf hingearbeitet haben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, so früh wie möglich, einen Anwalt mit dem Verfahren zu betrauen, spätestens im Gerichtstermin sollte ein Verteidiger hizugezogen werden.

3. Wie gehe ich gegen einen Bußgeldbeschid vor?


Gegen den Bußgeldbescheid muss in jedem Falle innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Selbst wenn der Bußgeldbescheid offensichtlich rechtsfehlerhaft ist, muss dennoch Einspruch eingelegt werden, da das Gesetz andernfalls davon asugeht, der Betroffene möchte die Buße ohne Weiteres akzeptieren.

In formeller Hinsicht sind viele Bescheid bereits dadurch fehlerhaft und angreifbar, dass gestzliche Voraussetzungen nicht eingehalten worden sind.
So gelten für die Ordnugnsbehörden sehr kurze Fristen, in denen sie tätig werden müssen, bevor der Vorwurf verjährt. Ist der Vorwruf bereits verjährt, es ergeht aber dennoch ein Bußgeldbescheid, kann dieser mit dem Einspruch erfolgreich angegriffen werden.

Ebenso kann es vorkommen, dass eine Anhörung etngegen § 28 VwVfG unterlassen worden ist und kein Anhörungsbogen versandt wurde. Ist dies der Fall, ist der Bußgeldbescheid formell rechtswidrig und kann ebenfalls mit dem Einspruch angegriffen werden. Achtung: Sind in einem solchen Fsll die Verjährungsfristen noch nicht verstrichen, kann die Behörde die Anhörung nachholen und dann einen rechtmäßigen Bescheid erlassen.

Weitere Mängel können sich aus der Akteneinsicht ergeben, die der eigene Anwalt beantragt hat. Mit diesem ist sodann das weitere Vorgehen zu beraten und entsprechend Stellung zu nehmen. Da die Akte regelmäßig nicht innerhalb von zwei Wochen übersandt werden kann, ist mit dem Antrag auf Aktenenischt zeitgleich der Einspruch einzulegen. Die Erkenntisse aus der Akte können dann in einem Schriftsatz des Verteidigers geltend gemacht werden.

Angriffe auf die tatsächliche Seite des Vorwurfs, wie Tathergang, Täter oder Tatustände, hängen stets vom Einzelfall ab und können nicht pauschalisiert werden. Daher bedarf es eines spezialisierten Anwalts, um den Herausforderungen des tatäschlichen Angriffs auf den Vorwurf sachgerecht begegnen zu können. Häufige, erfolgsversprechende Maßnahmen sind die Einholung eines Sachverständigengutachtens, die Tatortbegehung oder die Ermittlung von etwaigen Zeugen.


4. Checkliste „Wie verhalte ich mich im Bußgeldverfahren?“

Für eine möglichst gute Erfolgsaussicht der Verteidigung empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Es wird ein Zeugenfragebogen zugestellt? -> Anwalt kontaktieren, sich beraten lassen,
  2. Es wird ein Anhörungsbogen zugestellt? -> Anwalt kontaktieren, sich beraten lassen, Anwalt mit der Verteidigung beauftragen, streng auf den eigenen Briefkasten achten,
  3. Es wird ein Bußgeldbescheid zugestellt? -> Zustelldatum notieren, Anwalt kontaktieren, sich beraten lassen, Anwalt mit der Verteidigung beauftragen, sofort Einspruch einlegen lassen,
  4. Sie haben bereits einen Anwalt beauftragt? -> Alle Briefe, die Sie erhalten, an den Anwalt weiterleiten, dem Anwalt alle Informationen zur Verfügung stellen,
  5. Es wird eine Ladung zu einem Gerichtstermin zugestellt? -> Anwalt kontaktieren, (sptäestens jetzt) konkrete Verteidigungsstrategie besprechen.

Sollten auch Sie sich einem Bußgeldverfahren ausgesetzt sehen, oder sogar bereits einen Bescheid erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.